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Beiträge 4331
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erstellt am: 20/7/2017 um 22:23
diese 2te verordnung beschreibt auch nur den kommerziellen Teil also sprich wenn du dieses Produkt verkaufen und oder Handeln möchtest...
der Private teil wird hier noch nichtmal erwähnt..bzw drauf eingegangen..oder ich habe den ganzen Juristen - Kauderwelsch nicht ganz verstanden....somit berichtig mich bitte
Trotzdem finde ich ne sauerei ...da lässt man sich was importieren weil keine andere möglichkeit besteht oder weil teilweise die Alternativen teurer sind.......hier muss ich aber sagen was ist besser ?? Selber ausm Ausland bestellen ( braucht man Kreditkarte mittlerweile Paypal ) und darauf hoffen das es A. hier in DE ankommt...B.das der Zoll es durchwinkt und oder C. das du antanzen darfst nur damit dir ein schlecht gelaunter beamter sagt .."ne kriegen se net ist keine Kennzeichnung druff" oder whatever gründe ????
oder Bestelle ich mir ,für halt mehr geld, beim Händler des Vertrauens sofern er die Connections hat an sowas dranzukommen bzw angeboten bekommt?? ........wie schon erwähnt nicht jeder kommt da offensichtlich dran
irgendeiner hatte doch mal son fall gehabt das er seine Ware selber vernichten sollte mitn hammer oder?? ...Fuji warst du das nicht mit den Elektrischen rennautos ??
Beiträge 538
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erstellt am: 21/7/2017 um 01:59
Seit 4 und 5 "Kennzeichnungspflicht der Hersteller" §4
da steht nix von Privat oder nicht.
Steht nur: "Muss druff sein."
Also Pech gehabt....
$6 steht wiederum, dass du es nicht einführen darfst, wenn Hersteller §4 nicht erfüllt...egal ob Händler oder nicht....
Also zu gut deutsch... keine Chance.
Beiträge 1485
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erstellt am: 21/7/2017 um 10:55
Das ist ja echt das Letzte! 
Mein Fazit ich bestelle nur bei den richtigen Händlern hi in DE oder in NL.
Schon in GB könnte das wegen EU-Austritts problematisch werden, oder?
Beiträge 3773
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erstellt am: 21/7/2017 um 12:56
| Zitat von Gaja, am 20/7/2017 um 22:23 |
irgendeiner hatte doch mal son fall gehabt das er seine Ware selber vernichten sollte mitn hammer oder?? ...Fuji warst du das nicht mit den Elektrischen rennautos ?? |
Gute Erinnerung

Ja das war ich. Ich musste die Elektronik der beiden RC-Autos vor den vielen Leuten hinter mir mit dem Hammer zertrümmern. Die abgebrochenen Teile, Kabel, Platinen etc. musste ich vom Tresen und Boden aufheben und in meine Tasche packen, ich durfte den Müll nicht dort entsorgen, nicht mal in deren Mülleimer direkt neben mir.
Anschließend musste ich einen Wisch unterzeichnen, dass ich garantiere dass diese Artikel ausschließlich für meinen privaten Gebrauch sind und ich sie nicht weiterverkaufen darf. Ebenso stand dort als Info, dass mein Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, falls diese Artikel z.B. einen Brand verursachen.
Ich bin auch LEGO-Sammler und neben LEGO gibt es massenweise weitere Klemmbaustein-Hersteller, vor allem in Asien. Manche davon haben ganz eigene Sets, also keine 1:1 Kopien von bereits vorhandenen Sets, verkaufen diese aber ausschließlich in Asien. Manche dieser Sets (Militär etc.) habe ich mir auch schon bestellt. In den Foren, in denen ich so verkehre, bestellen sich viele Leute "asiatisches LEGO" und manche haben da immer ziemliches Pech. Deren Klemmbausteiine z.B. von Firma KAZI werden vom Zoll immer wieder abgefangen und als Fälschung bezeichnet. Der Käufer erhält dann einen Brief mit der Info, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt und das Paket vernichtet wird, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt wird.
Blöd nur: In dem Schreiben steht außerdem drin, dass bei einem Einspruch das Paket an den "Urheber" (LEGO) übergeben wird zwecks Feststellung. Allerdings entstehen hier bereits Kosten für den Käufer, da er die Überprüfung selbst tragen muss.
Kurios: Der Zoll deklariert mal eben alle Plastikbauklötze als LEGO und übersieht völlig, dass es noch andere Hersteller in dem Bereich gibt (MEGA BLOKS etc.) und LEGO nur noch auf seine eigenen Figuren und einzelne exotische Steine Patente hat, ansonsten kann sich jeder Depp hinstellen und "LEGO"-Steine legal verkaufen.
Kurz: Man hat also keine Chance gegen den Zoll, weil man sonst mit großen Kosten rechnen muss. Ist der Zoll der Meinung, dass die Plastiksteine eine Markenrechtsverletzung darstellen, hast du bereits verloren und kannst das Paket vergessen, weil bereits ab Widerspruch Kosten entstehen.
Dort anrufen oder persönlich mit den Zöllner reden bringt rein gar nichts, die wissen immer alles besser.
Das gleiche kann man auch auf Transformers und 3rd-Party Hersteller übertragen. Theoretisch könnte mein 3. bald kommender WEI JIANG Megatron auch abgefangen und vernichtet werden und ich kann nichts dagegen tun. Dass der Zoll wegen dieser 1-3 Kennzeichnung rumheult ist mir auch schon passiert. Auch da musste ich einen Wisch unterzeichnen, dass das Produkt alleine für mich privat bestimmt ist und ich es nicht veräußern darf.
Der Zoll sitzt immer am längeren Hebel
Beiträge 51
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erstellt am: 22/7/2017 um 12:38
Irre alles....und traurig.es tut sich echt viel bei 3rd Party Herstellern und ich hatte auch Interesse an dem Megatron von weijiang
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erstellt am: 5/7/2021 um 21:00
Hallo zusammen,
es hat sich seit dem 01. Juli einiges beim Zoll geändert.
Kann jemand mich zu diesem Thema abholen?
Macht das Sinn aus dem Ausland Transformers zu kaufen?
Gruß BZ
[/url]Beiträge 32
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erstellt am: 6/7/2021 um 08:30
Grundsätzlich sind zum 01.07.2021 die Freigrenzen entfallen.
Bisher war es so, dass Waren mit einem Gesamtwert (das heißt Warenwert inklusive Versandkosten) unter 22,00 Euro komplett abgabenfrei waren. Ab 22 Euro hat man dann 19% Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Ab 150 Euro wurde der Warenwert zunächst mit dem zur Ware passenden Zollsatz (bei Transformers meist 4,7%) beaufschlagt und dann der neue Gesamtwert (sprich Warenwert inklusive Zoll) mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt.
Die 22 Euro Freigrenze ist passé. Das heißt, das ab sofort sämtliche Waren aus Drittländern (spricht Nicht-EU) ab dem ersten Cent mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt werden. An der 150 Euro Grenze hat sich meines Wissens nichts verändert.
Dazu kommt, dass man ab sofort die Zollanmeldung selber durchführen muss, wenn man es nicht für viel Geld vom Paketdienstleister machen lassen will. Das heißt, das Du vor dem Gang zum Zoll das Anmeldeformular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben musst. Das Anmeldeformular plus die Rechnung/den Zahlungsnachweis bringst Du dann mit zum Zoll, entrichtest Deine Gebühren und bekommst Dein Paket.
Das mit der Selbstanmeldung hat sich aber offenbar noch nicht überall rumgesprochen. Ich musste bspw. am 02.07.2021 auf dem Zollamt Kassel schon alles selber machen, während Kollege Tim Kay in Bremerhaven sein Paket noch durch die Zollbeamten angemeldet bekam. Ob dies nur ein Zeitversatz ist oder ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgehensweisen gibt, weiß ich aktuell nicht.
Zu Deiner Frage, ob es sich noch lohnt, Figuren aus dem Ausland zu bestellen: Ich würde grundsätzlich bei jeder Bestellung davon ausgehen, dass Du mind. 19% EUSt bezahlst.bzw. bei teuren Sachen zusätzlich die ca. 5% Zoll. Wenn es dann noch signifikant günstiger ist als eine innereuropäische Quelle, kann es sich lohnen. Bei geringfügigen Differenzen sollte man sich aber überlegen, ob es den ganzen Aufwand der Anmeldung/Abholung wert ist.
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